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  • AutorenbildLukáš Pelcman

Was regelt Domain-Streitigkeiten und wo muss die Übertragung eines Domain-Namens verlangt werden?

Abhängig von der Art des Domainnamens gelten im Falle eines Domainstreits die angegebenen ADR-Regeln (normalerweise in der Registrierungsvereinbarung festgelegt), auf deren Grundlage die Übertragung oder Löschung des umstrittenen Domainnamens verlangt werden kann an verschiedenen Institutionen.


Bei generischen Domainnamen (gTLDs) wie <.com>, <.net>, <.org> usw. unterliegen Domainstreitigkeiten den UDRP-Regeln (Uniform Dispute Resolution Policy). UDRPs sind die am weitesten verbreiteten Regeln für Domain-Streitigkeiten, die von der internationalen NGO ICANN verabschiedet wurden, die auch das Register (Administrator) für generische Domain-Namen ist. Zusätzlich zu generischen Streitigkeiten über Domainnamen können UDRPs auch für Streitigkeiten über eine Reihe nationaler Domainnamen gelten (z. B. <.tv> für Tuvalu, <.cy> für Zypern, <.cc> für die Kokosinseln) Ermessen der zuständigen nationalen Register (Administratoren).


Bei nationalen Domainnamen (ccTLDs) im Allgemeinen, wie den Domains <.cz>, <.sk> und <.eu>, gelten jedoch separate ADR-Regeln, die vom zuständigen Register (Administrator) der nationalen Domain (ccTLDs) übernommen wurden im Fall der Domäne <.eu> haben diese Regeln die Form von Unionsgesetzen). Grundsätzlich basieren die einschlägigen ADR-Regeln jedoch mehr oder weniger auf UDRP.

Ausgewählte Register (Administratoren): 1. EURid für die EU-Domain <.eu> 2. CZ.NIC, z.s.p.o. für die tschechische Domain <.cz> 3. SK-NIC, a.s. für die slowakische Domäne <.sk>

Registries (Administratoren) entscheiden auch, wo Ansprüche bei Domain-Streitigkeiten geltend gemacht werden können. Ein solches "Gericht" ist traditionell die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), aber auch das tschechische Schiedsgericht (CAC), das überraschenderweise einen relativ wichtigen Platz in der Welt der Domainstreitigkeiten einnimmt - siehe zum Beispiel seine historisch privilegierte Position als Nur Gericht für Domain-Streitigkeiten <.eu> bis 2017 (Hinweis: Ab dem 1. Juni 2017 ist es auch möglich, sich bei diesen Streitigkeiten an die WIPO zu wenden). Domainstreitigkeiten über <.cz> -Domains fallen ebenfalls in den Geltungsbereich von CAC. In Bezug auf <.sk> -Domänen werden Streitigkeiten vom Institut der Europäischen Informationsgesellschaft (o.z.) entschieden. (EISI).

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